Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
Presseinformationen

Europäisches Parlament gegen Kehrtwende der EU-Biokraftstoffpolitik

Der vom Europäischen Parlament (EP) am 13.09.2013 veröffentlichte Legislativvorschlag zu dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Biokraftstoffen wird von der deutschen Bioethanolwirtschaft als ein Votum gegen eine Kehrtwende der europäischen Biokraftstoffpolitik gewertet.

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt, dass die Einführung einer Regelung zu sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen (iLUC-Faktoren) in die Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage abgelehnt worden ist. Aus Sicht des BDBe ist es aber unverständlich, dass das EP trotzdem die Verpflichtung akzeptiert hat, iLUC-Faktoren in die Berichterstattung über Biokraftstoffe einzuführen.

Sachlich falsch ist die in der verabschiedeten Entschließung übernommene Behauptung, Biokraftstoffe würden in Europa mit 10 Mrd. EUR subventioniert. Bereits am 13. August 2013 hatten die Forschungsinstitute, die dies behaupteten, die von Ecofys aufgedeckten massiven Versäumnisse und Berechnungsfehler eingeräumt. Der BDBe weist darauf hin, dass Bioethanol in E5 und E10 in Deutschland voll versteuert wird und von einer Subventionierung keine Rede sein kann.

Die vom EP vorgeschlagene Begrenzung von Biokraftstoffen aus Ackerfrüchten auf maximal 6 Prozent im Rahmen des weiterhin bestehenden Ziels von 10 Prozent erneuerbare Energie im Verkehr ist aus Sicht des BDBe inakzeptabel. Im Europäischen Ministerrat wird gegenwärtig über einen Wert von 7 bzw. 8 Prozent beraten. Positiv istder Vorschlag des EP, Biokraftstoffe aus gewerblichen Abfällen und Reststoffen in die Nachhaltigkeitsvorschriften einzubeziehen. Aus Sicht der deutschen Bioethanolwirtschaft ist jetzt der Europäische Ministerrat gefordert, die notwendigen änderungen des Richtlinienvorschlages der EU-Kommission zu beschließen.

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