Vereinbarung über Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten am 1. Juli 2019
Die Vereinbarung über das EU-Mercosur Handelsabkommen könnte negative Auswirkungen auf die europäische Produktion von Bioethanol haben. In der am 1. Juli 2019 veröffentlichten Zusammenfassung "New EU-Mercosur trade agreement -The agreement in principle" werden unter "Market access for agricultural goods" eine zollfreie Importmenge von 450.000 Tonnen für chemische Anwendungen zuzüglich 200.000 Tonnen Ethanol für alle Anwendungen (einschließlich Kraftstoff) mit einer Ermäßigung um zwei Drittel des gegenwärtigen Zolltarifs genannt. Weitere Details in Presseinformation des BDBe: Freihandelsabkommen EU-Mercosur.
Klimaschutz und Versorgungssicherheit
Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs sind in Europa im Vergleich zu anderen Bereichen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Importabhängigkeit beim Erdöl ist enorm – die EU deckt 84 Prozent ihres Bedarfs aus anderen Regionen der Welt. Vor diesem Hintergrund hat die EU alle Mitgliedstaaten im Jahr 2009 mit der Richtlinie zu erneuerbaren Energien (Renewable Energy Directive - RED) verpflichtet, bis zum Jahr 2020 - auf den Energiegehalt bezogen - mindestens zehn Prozent des Kraftstoffmarktes mit erneuerbaren Energien abzudecken. Ende 2018 wurde eine novellierte Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) verabschiedet, die ab dem 1.1.2021 gilt. Derzufolge steigt der Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehr von 10,0 Prozent auf 14,0 Prozent im Jahr 2030 an. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sind daran mit einem Anteil von bis zu 7,0 Prozent beteiligt.
Ergänzend zur novellierten Erneuerbare Energien-Richtlinie erließ die EU-Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2019/807 "im Hinblick auf die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist, und die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen." Die Verordnung "ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat." Der delegierte Akt berührt nicht die europäische Rohstoffbasis für die Bioethanolproduktion, sondern nur Biokraftstoffe aus Ölpalmen.
Das zweite zentrale Element der EU-Biokraftstoffpolitik ist die Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive - FQD). Sie verpflichtet die Anbieter von Kraftstoffen, die Treibhausgasemissionen ihrer abgesetzten Kraftstoffe bis zum Jahr 2020 um 6,0 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2010 zu reduzieren. Für beide Ziele gilt: Nur mit Biokraftstoffen ist eine Erfüllung der EU-Vorgaben möglich. Bioethanol – der international am weitesten verbreitete alternative Kraftstoff – ist dabei neben Biodiesel und Biomethan ein unverzichtbarer Baustein.
Nachhaltigkeitsanforderungen
In beiden Richtlinien und in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 sind verbindliche Nachhaltigkeitskriterien definiert, die Biokraftstoffe erfüllen müssen, um auf die EU-Ziele angerechnet zu werden.
In der EU gelten für den Anbau zudem die Bestimmungen der Cross Compliance. Deutschlands Landwirte bewirtschaften ihre Felder seit Jahrzehnten auf Grundlage der „guten fachliche Praxis“. EU-Agrarpolitik - Cross Compliance.
Zu möglichen globalen Folgen der Biokraftstoffpolitik erstellt die EU-Kommission seit 2012 alle zwei Jahre einen Bericht an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Bericht vom 13.03.2019.
Instrumente der Biokraftstoffförderung
Die EU hält ihre Mitgliedstaaten dazu an, rechtliche Instrumente zur Förderung von Biokraftstoffen einzusetzen. In der europäischen Energiesteuerrichtlinie sind dafür zwei Wege vorgesehen:
Biokraftstoffe können zum einen durch Steuerbefreiungen und spezifische Steuersätze gefördert werden, zum anderen durch rechtsverbindliche Verpflichtungen über Mindestanteile, z.B. Biokraftstoffquoten.
In Deutschland gilt für Bioethanol im Kraftstoffmarkt der volle Energiesteuersatz, also keinerlei Steuerbefreiung. Zudem gilt in Deutschland seit 2015 eine Treibhausgasminderungsquote für alle in Verkehr gebrachten Kraftstoffe, die von den Mineralölunternehmen erfüllt werden muss. Diese Treibhausgasminderung wird durch die Beimischung von CO2-Ausstoß reduzierenden Biokraftstoffen zu Benzin oder Diesel erzielt. (2015 bis 2016 um - 3,5 Prozent, 2017 bis 2019 um - 4,0 Prozent, ab 2020 um - 6,0 Prozent.)