<p>bioethanol kraftstoffpolik</p> <div class="row"> <div class="columns medium-12"> <p class="page-title">Biokraftstoffe:</p> <h2 class="page-title">EU-Mitgliedstaaten bef&uuml;rworten faulen Kompromiss</h2> </div> </div> <div class="row"> <div class="columns medium-12"> <p>Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDB<sup>e</sup>) teilt mit, dass sich die EU-Mitgliedstaaten dem Vernehmen nach am 28. Mai 2014 auf einen Kompromissvorschlag der griechischen Ratspr&auml;sidentschaft zur k&uuml;nftigen EU-Biokraftstoffpolitik verst&auml;ndigt haben. Damit wurde aus Sicht der deutschen Bioethanolwirtschaft eine unbrauchbare Vorentscheidung f&uuml;r die am 13. Juni geplante Beratung des EU-Rates f&uuml;r Energie getroffen. bioethanol kraftstoffpolitik<br /> Bereits im Dezember 2013 war ein Kompromissvorschlag zur k&uuml;nftigen EU-Biokraftstoffpolitik im EU-Ministerrat gescheitert. Wesentliche Gr&uuml;nde f&uuml;r die Ablehnung waren damals die vorgesehene doppelte Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abf&auml;llen und Reststoffen auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berichterstattung &uuml;ber Effekte sogenannter indirekter Landnutzungs&auml;nderungen durch die Produktion von Biokraftstoffen. Der BDB<sup>e</sup> hatte das Scheitern dieses untauglichen Kompromissvorschlags begr&uuml;&szlig;t, denn die Doppeltanrechnung h&auml;tte den Klimaschutz halbiert und die Autofahrer mit steigenden Kosten belastet. bioethanol kraftstoff</p> <p>Der BDB<sup>e</sup> forderte dar&uuml;ber hinaus, dass ein neuer Kompromissvorschlag eine Chance zur spezifischen Unterst&uuml;tzung besonders f&ouml;rderungsw&uuml;rdiger Biokraftstoffe wie beispielsweise Bioethanol aus Stroh bieten m&uuml;sste.</p> <p>Das Beratungsergebnis vom 28.05.2014 in Br&uuml;ssel weist jedoch weiterhin eine ungen&uuml;gende F&ouml;rderung der Biokraftstoffe der zweiten Generation aus: 0,5% Anteil Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen &ndash; optional f&uuml;r die EU-Mitgliedstaaten - und weiterhin eine doppelte Anrechnung auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr. Der BDB<sup>e</sup> h&auml;lt einen Mindestanteil von 1% &ndash; verpflichtend f&uuml;r alle EU-Mitgliedstaaten &ndash; f&uuml;r notwendig, um innovative sowie derzeit noch kostentr&auml;chtige Technologien zu f&ouml;rdern und spricht sich weiterhin gegen einen Bilanzierungstrick mit doppelter Anrechnung aus, der dem Klimaschutz nicht n&uuml;tzt.</p> <p>Der BDB<sup>e</sup> bedauert, dass auch in dieser nun bekannt gewordenen Vorentscheidung eine Berichterstattung &uuml;ber Effekte indirekter Landnutzungs&auml;nderungen durch Biokraftstoffherstellung nicht verhindert wurde, denn es besteht weder f&uuml;r eine Berichterstattung noch f&uuml;r eine gesetzliche Regelung eine ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Basis. Die im November 2013 ver&ouml;ffentlichte Studie <a href="http://www.agripol-network.com/wp-content/uploads/2013/11/agripol_rp032013_2013.pdf">&bdquo;Biokraftstoffe in der EU und indirekte Landnutzungs&auml;nderungen&ldquo;</a> hat die M&auml;ngel der noch sehr jungen Grundlagenforschung aufgezeigt. Offenbar verl&auml;sst sich auch die EU-Kommission inzwischen nicht mehr auf die vorliegenden Modellstudien, denn sie hat einen neuen Forschungsauftrag f&uuml;r die Modellierung der zu untersuchenden Effekte erteilt. Mit den ersten Ergebnissen aus diesem <a href="http://www.globiom-iluc.eu/">&bdquo;Globiom&ldquo;-Modell</a> wird erst im Fr&uuml;hjahr 2015 gerechnet.</p> <p>Dietrich Klein, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des BDB<sup>e</sup>, erkl&auml;rt hierzu: &bdquo;Die EU-Ministerr&auml;te f&uuml;r Energie um Umwelt sollten die sinnlose Berichterstattung &uuml;ber indirekte Landnutzungs&auml;nderungen ablehnen und die EU-Kommission verpflichten, eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungs&auml;nderungen in Drittstaaten vorzulegen. Bei europ&auml;ischen Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffen sind solche Landnutzungs&auml;nderungen wie Waldrodungen nicht nur ausgeschlossen, sondern auch gesetzlich verboten. Ferner sollte der Kompromissvorschlag eine Perspektive f&uuml;r die Zeit nach 2020 enthalten, die bisher v&ouml;llig vernachl&auml;ssigt wird. Schlie&szlig;lich ist der Verkehr in der Europ&auml;ischen Union f&uuml;r 25% der klimasch&auml;dlichen Emissionen verantwortlich. W&auml;hrend in anderen Bereichen wie beispielsweise Industrie der CO2-Aussto&szlig; gesunken ist, sind die Emissionen des Verkehrs durch weiter wachsendes Aufkommen seit 1990 um 19% gestiegen.&ldquo;</p> <p>&nbsp;</p> <div class="row"> <div class="columns medium-12"> <p class="page-title">EU-Biokraftstoffpolitik:</p> <h2 class="page-title">Umweltausschuss des Europ&auml;ischen Parlaments stimmt &uuml;ber wichtige Eckpunkte ab e10 kraftstoffe Biokraftwerke Technologie</h2> </div> </div> <div class="row"> <div class="columns medium-12"> <p>Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDB<sup>e</sup>) teilt mit, dass der Umweltausschuss des Europ&auml;ischen Parlaments am 24. Februar 2015 mit seiner Abstimmung keine tragf&auml;hige Reform der k&uuml;nftigen Biokraftstoffpolitik in die Wege leitet.</p> <p>Eine Obergrenze von 6,0 Prozent f&uuml;r nachhaltig hergestellte und zertifizierte Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist aus Sicht der Bioethanolwirtschaft bei weitem zu niedrig.</p> <p>Eine Mindestquote f&uuml;r Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abf&auml;llen von nur 1,25 Prozentpunkten an dem 10-Prozent-Ziel erneuerbarer Energie im Verkehr ist aus Sicht des BDB<sup>e</sup> ebenso unzureichend: Dadurch kann kein Schub f&uuml;r Investitionen in neue Technologien ausgel&ouml;st werden.</p> <p>Die wissenschaftlich nicht haltbaren sogenannten iLUC-Faktoren als Malus f&uuml;r indirekte Landnutzungs&auml;nderungen beim Nachhaltigkeitsnachweis von Biokraftstoffen einzubeziehen, ist f&uuml;r die Bioethanolwirtschaft nicht akzeptabel und wird als Grundlage f&uuml;r k&uuml;nftige Gesetzgebung keinen Bestand haben.</p> <p>Dar&uuml;ber hinaus hatte der EU-Energieministerrat im Juni vergangenen Jahres bei seinen Beratungen &uuml;ber die k&uuml;nftige EU-Biokraftstoffpolitik bereits vers&auml;umt, eine Empfehlung f&uuml;r die Zeit nach 2020 auszusprechen. Aus Sicht der Branche ist es aber angesichts der hohen Emissionen durch den Kraftfahrzeugverkehr in Europa dringend notwendig, die Verpflichtung zur Senkung von dessen Treibhausgasemissionen weiter fortzuschreiben und zu versch&auml;rfen. Auch der Umweltausschuss hat bei seiner heutigen Beratung keine Position zu k&uuml;nftigen Rahmenbedingungen gefunden.</p> <p>Dietrich Klein, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des BDB<sup>e</sup>: &bdquo;Mit diesem unbefriedigenden Abstimmungsergebnis werden get&auml;tigte Investitionen nicht gesch&uuml;tzt. Zudem fehlt es an verl&auml;sslichen Rahmenbedingungen zur Investition in neue Technologien f&uuml;r Biokraftstoffe aus Abf&auml;llen und Reststoffen in industriellem Ma&szlig;stab. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Europ&auml;ische Parlament, EU-Ministerrat und &ndash;Kommission in den jetzt anstehenden Beratungen auf eine Versch&auml;rfung und Fortschreibung der Treibhausgas-Minderungsquote bei Kraftstoffen f&uuml;r den Zeitraum nach 2020 verst&auml;ndigen werden. Eine weitgehende Umstellung auf E-Mobilit&auml;t ist eine sehr langfristige Perspektive.</p> <p>Die Einbeziehung sogenannter iLUC-Faktoren f&uuml;r Landnutzungs&auml;nderungen au&szlig;erhalb Europas, die wegen der Produktion von Biokraftstoffen innerhalb Europas aus heimischen Rohstoffen entstanden sein sollen, ist wissenschaftlich nicht belastbar und wird einer rechtlichen &Uuml;berpr&uuml;fung nicht standhalten.&ldquo;</p> </div> </div> </div> </div>

Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
Presseinformationen

Biokraftstoffpolitik der EU – Defizite in der bisherigen „iLUC“-Forschung

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) hat eine vergleichende Analyse und Bewertung der für den EU-Kommissionsvorschlag zu Biokraftstoffen maßgeblichen Studien durch Experten angeregt. Anlass gaben die bisherigen Ergebnisse der „iLUC"-Forschung über indirekte Landnutzungsänderungen, die außerordentlich streuen und nur teilweise transparent sind.

Wegen des Regelungsvorschlags zu sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen ist der von der EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgelegte Entwurf verstärkt in die wissenschaftliche Diskussion geraten. Zwar hat es auch das Europäische Parlament kürzlich in erster Lesung wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage abgelehnt, „iLUC" in die Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen einzubeziehen. Jedoch hat es im Widerspruch dazu diese in die Berichterstattung über die Treibhausgassenkung mit Biokraftstoffen aufgenommen. Ob die bisherige „iLUC"-Forschung für neue gesetzliche Regelungen in den EU-Biokraftstoffrichtlinien ausreichend ist, wird gegenwärtig in Brüssel diskutiert und ist für die Energiewende im Verkehr von großer Bedeutung.

Anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Biokraftstoffe in der Europäischen Union und indirekte Landnutzungsänderungen" erläuterten die Autoren Prof. Dr. Dr. h.c. Harald von Witzke und Dr. Steffen Noleppa heute in Berlin die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und sich daraus ergebende Vorschläge an die Politik. Die Autoren kommen zu dem Schluss, „dass trotz sorgfältiger wissenschaftlicher Vorgehensweise in den untersuchten Arbeiten, in den Studien des International Food Policy Research Center (IFPRI) und des Joint Research Centre der EU-Kommission, mit erheblichen Unsicherheiten der Analyse zu rechnen ist."

Professor Harald von Witzke, Präsident des Humboldt-Forum for Food & Agriculture, führt hierzu aus: „Die ‚iLUC'-Forschung ist aus wissenschaftlicher Sicht weiterzuentwickeln. Selbst die Autoren der analysierten Studien plädieren für eine solche Weiterentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist der politische Umgang mit den Ergebnissen zu beanstanden. Die junge ‚iLUC'-Forschung erlaubt keine belastbaren Angaben zu ‚iLUC'-Faktoren, die für gesetzliche Maßnahmen herangezogen werden könnten."

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, begrüßt das Ergebnis der Expertise, die auch die auf bisherigen Studien beruhenden politischen Vorschläge bewertet: „Die Bestandsaufnahme zeigt, dass auch die von der EU-Kommission vorgeschlagenen ‚iLUC'-Werte nicht als Grundlage für gesetzliche Maßnahmen geeignet sind. Jeder Fortschritt in der ‚iLUC'-Forschung führte seit 2008 zu sinkenden Werten. Auch die derzeitigen Werte müssen als kaum belastbar eingeschätzt werden. Die Details der bisherigen Berechnungen waren nicht transparent und öffentlich zugänglich. Daher ist eine Offenlegung der Modelle bei weiteren Arbeitsaufträgen der EU-Kommission zur ‚iLUC'-Forschung dringend erforderlich."

Zum Download der Studie:
Biokraftstoffe in der Europäischen Union und indirekte Landnutzungsänderungen. Eine Bestandsaufnahme wissenschaftlicher Studien und politischer Vorschläge.
agripol research paper 2013-03, agripol – network for policy advice GbR

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