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Biokraftstoffe:
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass sich die EU-Mitgliedstaaten dem Vernehmen nach am 28. Mai 2014 auf einen Kompromissvorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik verständigt haben. Damit wurde aus Sicht der deutschen Bioethanolwirtschaft eine unbrauchbare Vorentscheidung für die am 13. Juni geplante Beratung des EU-Rates für Energie getroffen. bioethanol kraftstoffpolitik
Bereits im Dezember 2013 war ein Kompromissvorschlag zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik im EU-Ministerrat gescheitert. Wesentliche Gründe für die Ablehnung waren damals die vorgesehene doppelte Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berichterstattung über Effekte sogenannter indirekter Landnutzungsänderungen durch die Produktion von Biokraftstoffen. Der BDBe hatte das Scheitern dieses untauglichen Kompromissvorschlags begrüßt, denn die Doppeltanrechnung hätte den Klimaschutz halbiert und die Autofahrer mit steigenden Kosten belastet. bioethanol kraftstoff
Der BDBe forderte darüber hinaus, dass ein neuer Kompromissvorschlag eine Chance zur spezifischen Unterstützung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie beispielsweise Bioethanol aus Stroh bieten müsste.
Das Beratungsergebnis vom 28.05.2014 in Brüssel weist jedoch weiterhin eine ungenügende Förderung der Biokraftstoffe der zweiten Generation aus: 0,5% Anteil Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen – optional für die EU-Mitgliedstaaten - und weiterhin eine doppelte Anrechnung auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr. Der BDBe hält einen Mindestanteil von 1% – verpflichtend für alle EU-Mitgliedstaaten – für notwendig, um innovative sowie derzeit noch kostenträchtige Technologien zu fördern und spricht sich weiterhin gegen einen Bilanzierungstrick mit doppelter Anrechnung aus, der dem Klimaschutz nicht nützt.
Der BDBe bedauert, dass auch in dieser nun bekannt gewordenen Vorentscheidung eine Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffherstellung nicht verhindert wurde, denn es besteht weder für eine Berichterstattung noch für eine gesetzliche Regelung eine ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Basis. Die im November 2013 veröffentlichte Studie „Biokraftstoffe in der EU und indirekte Landnutzungsänderungen“ hat die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung aufgezeigt. Offenbar verlässt sich auch die EU-Kommission inzwischen nicht mehr auf die vorliegenden Modellstudien, denn sie hat einen neuen Forschungsauftrag für die Modellierung der zu untersuchenden Effekte erteilt. Mit den ersten Ergebnissen aus diesem „Globiom“-Modell wird erst im Frühjahr 2015 gerechnet.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, erklärt hierzu: „Die EU-Ministerräte für Energie um Umwelt sollten die sinnlose Berichterstattung über indirekte Landnutzungsänderungen ablehnen und die EU-Kommission verpflichten, eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen in Drittstaaten vorzulegen. Bei europäischen Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffen sind solche Landnutzungsänderungen wie Waldrodungen nicht nur ausgeschlossen, sondern auch gesetzlich verboten. Ferner sollte der Kompromissvorschlag eine Perspektive für die Zeit nach 2020 enthalten, die bisher völlig vernachlässigt wird. Schließlich ist der Verkehr in der Europäischen Union für 25% der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Während in anderen Bereichen wie beispielsweise Industrie der CO2-Ausstoß gesunken ist, sind die Emissionen des Verkehrs durch weiter wachsendes Aufkommen seit 1990 um 19% gestiegen.“
EU-Biokraftstoffpolitik:
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Februar 2015 mit seiner Abstimmung keine tragfähige Reform der künftigen Biokraftstoffpolitik in die Wege leitet.
Eine Obergrenze von 6,0 Prozent für nachhaltig hergestellte und zertifizierte Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist aus Sicht der Bioethanolwirtschaft bei weitem zu niedrig.
Eine Mindestquote für Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen von nur 1,25 Prozentpunkten an dem 10-Prozent-Ziel erneuerbarer Energie im Verkehr ist aus Sicht des BDBe ebenso unzureichend: Dadurch kann kein Schub für Investitionen in neue Technologien ausgelöst werden.
Die wissenschaftlich nicht haltbaren sogenannten iLUC-Faktoren als Malus für indirekte Landnutzungsänderungen beim Nachhaltigkeitsnachweis von Biokraftstoffen einzubeziehen, ist für die Bioethanolwirtschaft nicht akzeptabel und wird als Grundlage für künftige Gesetzgebung keinen Bestand haben.
Darüber hinaus hatte der EU-Energieministerrat im Juni vergangenen Jahres bei seinen Beratungen über die künftige EU-Biokraftstoffpolitik bereits versäumt, eine Empfehlung für die Zeit nach 2020 auszusprechen. Aus Sicht der Branche ist es aber angesichts der hohen Emissionen durch den Kraftfahrzeugverkehr in Europa dringend notwendig, die Verpflichtung zur Senkung von dessen Treibhausgasemissionen weiter fortzuschreiben und zu verschärfen. Auch der Umweltausschuss hat bei seiner heutigen Beratung keine Position zu künftigen Rahmenbedingungen gefunden.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Mit diesem unbefriedigenden Abstimmungsergebnis werden getätigte Investitionen nicht geschützt. Zudem fehlt es an verlässlichen Rahmenbedingungen zur Investition in neue Technologien für Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen in industriellem Maßstab. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Europäische Parlament, EU-Ministerrat und –Kommission in den jetzt anstehenden Beratungen auf eine Verschärfung und Fortschreibung der Treibhausgas-Minderungsquote bei Kraftstoffen für den Zeitraum nach 2020 verständigen werden. Eine weitgehende Umstellung auf E-Mobilität ist eine sehr langfristige Perspektive.
Die Einbeziehung sogenannter iLUC-Faktoren für Landnutzungsänderungen außerhalb Europas, die wegen der Produktion von Biokraftstoffen innerhalb Europas aus heimischen Rohstoffen entstanden sein sollen, ist wissenschaftlich nicht belastbar und wird einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.“
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) hat eine vergleichende Analyse und Bewertung der für den EU-Kommissionsvorschlag zu Biokraftstoffen maßgeblichen Studien durch Experten angeregt. Anlass gaben die bisherigen Ergebnisse der „iLUC"-Forschung über indirekte Landnutzungsänderungen, die außerordentlich streuen und nur teilweise transparent sind.
Wegen des Regelungsvorschlags zu sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen ist der von der EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgelegte Entwurf verstärkt in die wissenschaftliche Diskussion geraten. Zwar hat es auch das Europäische Parlament kürzlich in erster Lesung wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage abgelehnt, „iLUC" in die Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen einzubeziehen. Jedoch hat es im Widerspruch dazu diese in die Berichterstattung über die Treibhausgassenkung mit Biokraftstoffen aufgenommen. Ob die bisherige „iLUC"-Forschung für neue gesetzliche Regelungen in den EU-Biokraftstoffrichtlinien ausreichend ist, wird gegenwärtig in Brüssel diskutiert und ist für die Energiewende im Verkehr von großer Bedeutung.
Anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Biokraftstoffe in der Europäischen Union und indirekte Landnutzungsänderungen" erläuterten die Autoren Prof. Dr. Dr. h.c. Harald von Witzke und Dr. Steffen Noleppa heute in Berlin die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und sich daraus ergebende Vorschläge an die Politik. Die Autoren kommen zu dem Schluss, „dass trotz sorgfältiger wissenschaftlicher Vorgehensweise in den untersuchten Arbeiten, in den Studien des International Food Policy Research Center (IFPRI) und des Joint Research Centre der EU-Kommission, mit erheblichen Unsicherheiten der Analyse zu rechnen ist."
Professor Harald von Witzke, Präsident des Humboldt-Forum for Food & Agriculture, führt hierzu aus: „Die ‚iLUC'-Forschung ist aus wissenschaftlicher Sicht weiterzuentwickeln. Selbst die Autoren der analysierten Studien plädieren für eine solche Weiterentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist der politische Umgang mit den Ergebnissen zu beanstanden. Die junge ‚iLUC'-Forschung erlaubt keine belastbaren Angaben zu ‚iLUC'-Faktoren, die für gesetzliche Maßnahmen herangezogen werden könnten."
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, begrüßt das Ergebnis der Expertise, die auch die auf bisherigen Studien beruhenden politischen Vorschläge bewertet: „Die Bestandsaufnahme zeigt, dass auch die von der EU-Kommission vorgeschlagenen ‚iLUC'-Werte nicht als Grundlage für gesetzliche Maßnahmen geeignet sind. Jeder Fortschritt in der ‚iLUC'-Forschung führte seit 2008 zu sinkenden Werten. Auch die derzeitigen Werte müssen als kaum belastbar eingeschätzt werden. Die Details der bisherigen Berechnungen waren nicht transparent und öffentlich zugänglich. Daher ist eine Offenlegung der Modelle bei weiteren Arbeitsaufträgen der EU-Kommission zur ‚iLUC'-Forschung dringend erforderlich."
Zum Download der Studie:
Biokraftstoffe in der Europäischen Union und indirekte Landnutzungsänderungen. Eine Bestandsaufnahme wissenschaftlicher Studien und politischer Vorschläge.
agripol research paper 2013-03, agripol – network for policy advice GbR