Die Europäische Kommission ist laut der Richtlinie Erneuerbare Energien verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre über die sozialen Folgen einer erhöhten Nachfrage nach Biokraftstoffen zu berichten. Gegebenenfalls kann die Kommission Korrekturen an den rechtlichen Vorschriften vorschlagen.
Im Hinblick auf die sozialen Folgen der EU-Biokraftstoffpolitik in Europa und in Drittländern berichtet die Kommission über die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen, insbesondere für die Menschen in Entwicklungsländern, und über weitergehende entwicklungspolitische Aspekte. Außerdem ist auf die Wahrung von Landnutzungsrechten einzugehen. Zu Drittländern und zu Mitgliedstaaten, die eine bedeutende Rohstoffquelle für in der Gemeinschaft verbrauchte Biokraftstoffe darstellen, wird zudem sichergestellt, dass das betreffende Land alle der folgenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert und umgesetzt hat:
Den ersten Bericht legt die Kommission im Jahr 2012 vor.
Weblinks:
Arbeitsstandards der ILO (englisch), http://www.ilo.org/global/standards/lang--en/index.htm
EU-Richtlinie Erneuerbare Energien 2009/28/EG, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:140:0016:0062:DE:PDF