iLUC das für die Produktion von Biokraftstoffen nicht nur
direkt, sondern möglicherweise auch indirekt Ackerflächen erschlossen
werden, wird in der Forschung unter
thematisiert.
der Forschung unter thematisiert.
Die
Theorie umschreibt einen möglichen Substitutionseffekt, demzufolge
durch den Bedarf an Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion eine
Verlagerung von Nahrungs- und Futtermittelproduktion auf bislang
ungenutzte Flächen stattfindet.
Die indirekt entstandenen Treibhausgasemissionen wären dann der Biokraftstoffproduktion in Form
Biokraftstoffproduktion in Form eines Treibhausgasaufschlages (auch
iLUC-Wert, -Malus oder -Faktor) anzurechnen. Diese Einbeziehung von
iLUC-Werten in der Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen ist
jedoch aus verschiedenen Gründen umstritten.
Position des BDBe kurz gefasst:
Europäischer Rechtsrahmen ab Inkrafttreten der novellierten Erneuerbare Energien-Richtlinie (1.1.2021):
Am 13. März 2019 hat die EU-Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2019/807 erlassen, in der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen genannt werden und allgemeine Kriterien für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen aufgeführt sind. Der delegierte Akt berührt nicht die europäische Rohstoffbasis für die Bioethanolproduktion, sondern nur Biokraftstoffe aus Ölpalmen.
Der europäische Bauern- und landwirtschaftliche Genossenschaftsverband Copa-Cogeca meldete mit einer Pressemitteilung vom 21.05.2019 Kritik an: "Verordnung über Rohstoffe mit niedrigem iLUC-Risiko wird Potenzial für Palmöl-Importe deutlich erhöhen" pdf-Datei
Das für die Produktion von Biokraftstoffen nicht nur direkt, sondern auch indirekt Ackerflächen erschlossen werden, wird in der Forschung unter „indirekte Landnutzungsänderungen“ thematisiert.
Die Theorie umschreibt einen möglichen Substitutionseffekt, demzufolge durch den Bedarf an Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion eine Verlagerung von Nahrungs- und Futtermittelproduktion auf bislang ungenutzte Flächen stattfindet.
Die indirekt entstandenen Treibhausgasemissionen wären dann der Biokraftstoffproduktion in Form eines Treibhausgasaufschlages (auch iLUC-Wert, -Malus oder -Faktor) anzurechnen. Diese Einbeziehung von iLUC-Werten in der Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen ist jedoch aus verschiedenen Gründen umstritten.
Ausschlaggebend für die iLUC-Forschung sind die Vorgaben der Erneuerbare Energien-Richtlinie 2009/28/EG in der die Kommission verpflichtet wurde, die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen auf die Klimabilanz von Biokraftstoffen zu prüfen und eine konkrete Methodologie zur Berücksichtigung der zusätzlich entstandenen Emissionen vorzulegen.
Indirekte Landnutzungsänderungen können nicht in der Realität gemessen werden. Die Wissenschaft ist auf die Ermittlung mit (agrarökonomischen) Modellen angewiesen. Dafür werden beispielsweise bisherige Flächennutzung, Wirtschaftsbeziehungen sowie die Nachfrage nach Agrarprodukten abgebildet und auf die Zukunft projiziert.
Die hohe Anzahl notwendiger Annahmen in den Modellen und die zwischen den Studien abweichenden Daten führten u.a. dazu, dass die Ergebnisse der Studien bezüglich der prognostizierten Landnutzungsänderungen und daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erheblich voneinander abweichen und noch wenig belastbar sind.
Die iLUC-Forschung ist eine junge Fachdisziplin. Sie geht maßgeblich auf die Arbeiten von Searchinger et al. im Jahr 2008 zurück, in denen sehr hohe iLUC-Werte ermittelt wurden, während neuere Studien aus den Jahren 2010 (IFPRI) und 2016 (Ecofys) deutlich geringere Werte zeigen.
Neben den von Forschern in den Studien selbst genannten Unsicherheiten besteht ein grundsätzliches Problem im politischen Umgang mit den Forschungsergebnissen. Während die Autoren von iLUC-Studien mehrheitlich für eine substanzielle Weiterentwicklung ihrer Studien plädieren und die iLUC-Forschung keine belastbaren iLUC-Faktoren erlaubt, sind die bisherigen Ergebnisse als Argumente gegen die europäische Biokraftstoffproduktion verwendet worden.
Ein iLUC-Wert in der Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen hat aus Sicht des BDBe keine Lenkungswirkung. Der iLUC-Wert wäre allen Biokraftstoffen anzurechnen und bestraft nicht diejenigen Produzenten, die klimaschädlich handeln. So würden Landwirte, die nachhaltige Rohstoffe für Biokraftstoffe in Europa produzieren, für Verstöße außerhalb Europas, wie Regenwaldrodungen und Torftrockenlegungen, verantwortlich gemacht.
Aus Sicht des BDBe sind direkt wirkende Gesetze und staatliche Regelungen vor Ort der effektivste Weg, um klimaschädliche Landnutzungsänderungen zu vermeiden. Eine sinnvolle politische Regelung durch die EU wären beispielsweise bilaterale Abkommen mit Staaten, die Biokraftstoffe produzieren. Diese Abkommen würden Nachhaltigkeitsvorschriften für Landnutzung umfassen und die Einfuhr von Biokraftstoffen nur bei Einhaltung dieser Vorschriften erlauben.