Treibhausgasminderungs-Quote senkt CO2-Emissionen um fast 17 Millionen Tonnen

Die Vorgaben zur Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Verkehr haben die CO2-Emmissionen im vergangenen Jahr um fast 16,7 Millionen Tonnen CO2eq reduziert. Dies geht aus den von der Zollverwaltung jüngst veröffentlichten statistischen Angaben über die Erfüllung der Quote für das Jahr 2022 hervor, auf die der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) aufmerksam macht. Knapp 11,6 Millionen Tonnen dieser CO2-Minderung leisteten dabei nachhaltige Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel und Biogas aus Anbaubiomasse sowie Abfall- und Reststoffen.

 

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Laut Angaben des für die Berichterstattung zuständigen Zolls stieg die durch die Vorgaben der THG-Quote errechnete Emissionsminderung im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr von 15,2 auf 16,7 Millionen Tonnen CO2eq an. Dies ist maßgeblich auf eine deutlich erhöhte Anrechnung von Strom, Biomethan, Bio-LNG und Bio-LPG zurückzuführen. Die Strommenge im Verkehr stieg von knapp 200 GWh auf über 1.700 GWh an. Die daraus rechnerisch ermittelte Emissionseinsparung von rund 850.000 Tonnen CO2eq überzeichnet den tatsächlichen Klimaschutzbeitrag der Elektromobilität allerdings stark. Grund dafür ist die erlaubte Dreifachanrechnung des Stroms. Auch die Anrechnung so genannter Upstream-Emissionsminderungen (UER-Minderungen) durch die Mineralölwirtschaft sowie Übererfüllungen der THG-Quote aus dem Vorjahr von insgesamt über 4,3 Millionen Tonnen CO2eq, leisteten 2022 wieder einen erheblichen Beitrag zur THG-Quotenerfüllung.

„Die nachhaltigen biogenen Kraftstoffalternativen konnten ihre Bedeutung für den Klimaschutz im Verkehr leicht erhöhen“, so Stefan Walter, Geschäftsführer des BDBe. Dabei wird nach Ansicht des BDBe deutlich, dass die im Jahr 2021 reformierte THG-Quotenregelung ihren beabsichtigten Zweck, stärkere Anreize für den Klimaschutz im Verkehr zu setzen, erfüllt. „Die stufenweise steigende THG-Quote, die Anfang 2022 bei 7 Prozent lag, im Jahr 2023 auf 8 Prozent gestiegen ist und ab dem Jahr 2024 9,25 Prozent beträgt, wird auch in den kommenden Jahren den Trend hin zu klimafreundlicher Mobilität verstärken.“

Angaben der Zollverwaltung zur THG-Quote finden Sie hier https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Quote/Statistiken/statistiken_node.html
 

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