Treibhausgasminderungs-Quote: BDBe kritisiert Verzögerung bei gesetzlich geforderter Anhebung

Berlin, 27.02.2024. Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) verzögert das Bundesumweltministerium (BMUV) die gesetzlich zwingend vorgesehene Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). § 37h des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes sieht eine Anhebung der THG-Quote vor, wenn im Verkehrssektor eine Strommenge angerechnet wird, die gesetzlich bestimmte Grenzen überschreitet. Dies war für das Jahr 2022 bereits im Sommer vergangenen Jahres durch das Umweltbundesamt amtlich festgestellt worden und hätte in der Folge zu einer Anhebung der THG-Quote ab 2024 führen müssen. Nach wie vor fehlt hierfür aber die Veröffentlichung dieser Daten im Bundesanzeiger. Gleichermaßen steht die Vorlage einer erforderlichen Verordnung durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke aus.

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass das BMUV den gesetzlich klar geregelten Auftrag zur Anhebung der THG-Quote bewusst verschleppt und damit mehr Klimaschutz im Verkehr, beispielsweise durch erneuerbare Kraftstoffe, verhindert wird“, so Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. „Die entsprechenden Vorgaben des Quotengesetzes sind klar erfüllt, so dass wir von Bundesministerin Lemke erwarten, ihrem gesetzlichen Auftrag endlich nachzukommen.“

In Folge der im Jahr 2022 erfolgten Stromanrechnung im Verkehr muss die THG-Quote von derzeit 9,25 Prozent bereits angehoben werden. Dies ist dem BMUV seit mehr als einem halben Jahr bekannt. Eine zweite Erhöhung ist absehbar, wenn Ende diesen Monats die im Verkehr genutzten Stromengen für das vergangene Jahr 2023 feststehen. „Die TGH-Quote trägt maßgeblich zur Emissionsminderung im Verkehr bei, umso unverständlicher ist es, dass das BMUV hier nicht aktiv wird“, so Gerig abschließend.

Hintergrund: Das BImSchG enthält in § 37h die gesetzliche Regelung, wonach die THG-Quote zwingend anzuheben ist, wenn die im Verkehr genutzte Strommenge einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Voraussetzung hierfür ist aber die Veröffentlichung dieser Strommenge (erstmals für das Jahr 2022) im Bundesanzeiger und die Vorlage einer entsprechenden Umsetzungsverordnung durch das BMUV. Aus der Antwort des BMUV auf eine parlamentarische Frage des CDU-Abgeordneten Olav Gutting (Bundestags-Drucksache 20/10292, Frage Nr. 276) geht hervor, dass das Ministerium aktuell weder die Strommenge für das Jahr 2022 förmlich veröffentlicht hat, obwohl diese seit mehr als einem halben Jahr feststeht, noch die Umsetzungsverordnung rechtzeitig vor dem Jahreswechsel vorgelegt hat. Ersteres sei „veranlasst, Letzteres solle „zeitnah“ erfolgen, so das BMUV.

Auf dieser Website verwenden wir Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie auf "Alle Cookies erlauben" klicken, stimmen Sie der Speicherung von allen Cookies auf diesem Gerät zu. Unter "Auswahl erlauben" haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren. Unter "Informationen" finden Sie weitere Informationen zu den Cookie-Einstellungen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Mit diesem Cookie erlauben Sie das Einbinden von Google Maps und Videos von YouTube .
Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.