Neue EU-weite Kennzeichnung von Kraftstoffen: Das ändert sich an deutschen Tankstellen

Der Gesetzgeber hat neue Vorschriften zur Kraftstoffkennzeichnung beschlossen. Die Regelung legt insbesondere neue Kraftstoff-Symbole für Benzin, Diesel und alternative Kraftstoffe fest. Die Kraftstoffe selbst bleiben bezüglich Zusammensetzung und Motorverträglichkeit unverändert. Grundlage ist die am 29. November 2019 verabschiedete Neufassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV).

Eine wichtige Neuerung ist die Verpflichtung aller Autohersteller, die Tankeinfüllklappe und Betriebsanleitungen von Neufahrzeugen mit den neuen Symbolen zu versehen. Die neuen Kraftstoffkennzeichnungen sind ebenfalls an Zapfsäulen und Zapfpistolen anzubringen. Damit erfahren Autofahrer beim Tanken auf den ersten Blick, für welche Kraftstoffarten ihr Fahrzeug zugelassen ist. Nützlich dürfte diese neue Kennzeichnung insbesondere für die Fahrer neuer Autos mit Benzinmotoren sein, da somit Klarheit darüber besteht, ob diese Super E10 vertragen.

 
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Nach Angaben der EU-Kommission können aktuell mehr als 93 Prozent aller zugelassenen Benzinautos auf Europas Straßen Super E10 tanken. Die Autohersteller haben seit mehreren Jahren Angaben zur E10-Veträglichkeit ihrer Fahrzeuge veröffentlicht. Diese wurden von der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) in einer Aufstellung sämtlicher Automodelle zusammengefasst. Diese Informationen sind auch Grundlage für die unter www.e10tanken.de erreichbare aktuelle Datenbank, die über die E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen Auskunft gibt.

Die neuen Kraftstoffsymbole werden mit der in Kürze anstehenden Veröffentlichung der Verordnung wirksam. Mit dem Beginn der Umsetzung der Kennzeichnung an den Tankstellen ist noch im laufenden Jahr zu rechnen.

Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 19.12.2019
 

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