Emissionshandel im Verkehr gut für Klima und Verbraucher: Ausnahme vom CO2-Preis für Biokraftstoffe

Das am 15.11.2019 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum nationalen Emissionshandel von Kraft- und Brennstoffen (BEHG) ist aus Sicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ein richtiger Schritt, um die CO2-Emissionen im Verkehr zu reduzieren, ohne dabei die Autofahrer übermäßig zu belasten. Die Ausnahme für nachhaltige Biokraftstoffe bei der ab 2021 geltenden CO2-Bepreisung wird mittelfristig den Preisvorteil für klima- und umweltfreundliche Kraftstoffsorten wie Super E10 gegenüber hauptsächlich fossilem Benzin erhöhen.

Die jetzt vorgesehene Erfassung der Kraftstoffemissionen in Verbindung mit der Bewertung der biogenen Emissionen mit dem Faktor Null führe dazu, dass Biokraftstoffanteile in Benzin und Diesel richtigerweise unbelastet durch das BEHG in den Handel gelangten. Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, begrüßte diese Regelung für Biokraftstoffe: „Der erste Entwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU) ließ darauf schließen, dass alle Brennstoffemissionen, also auch die von Biokraftstoffen, einer zusätzlichen CO2-Bepreisung unterworfen sein würden“. Damit wäre das von CDU/CSU und SPD im Klimaschutzpaket 2030 formulierte Ziel, fossile Kraftstoffe im Vergleich zu alternativen Kraftstoffen unattraktiver zu machen, verfehlt worden.
„Zukünftig wird es daher an der Zapfsäule für die Autofahrer einen Preisunterschied bei Benzin und Diesel geben, der davon abhängt, in welchem Umfang den Kraftstoffen biogene Anteile beigemischt sind“, so Schindler. Umweltbewussteres Tankverhalten wirke sich damit auch positiv im Geldbeutel des Verbrauchers aus.
Die Normierung von Kraftstoffsorten mit höheren Anteilen alternativer Kraftstoffe muss jetzt beschleunigt werden“, fordert Schindler. „Eine schnelle Einführung von Super E20 hätte nicht nur größere Preisvorteile für den Verbraucher zur Folge, sondern führte auch zu deutlich geringeren Emissionen im Verkehrssektor.“

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