Bundesrat beschließt am 29.11.2019 über neue Kraftstoffkennzeichnung nach EU-Vorgabe (Richtlinie 2014/94/EU)

Am 9. Oktober 2018 hatte der BDBe mit einer Presseinformation auf die Verzögerung in der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU auf nationaler Ebene hingewiesen: Neue EU-weite Kraftstoffkennzeichnung tritt in Deutschland nicht rechtzeitig in Kraft

Im Verfahren des Bundesrates am 29. November 2019 gab es keine wesentliche Änderung des Beschlusses der Bundesregierung, jedoch kritisierten die Bundesländer deutlich die verspätete Umsetzung der EU-Vorgaben durch die Bundesregierung, d.h. in diesem Fall durch das federführende Bundesumweltministerium.


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Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU, Bundesrat Drucksache 486/19
 

Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt vom 19.12.2019:
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