Bioethanolwirtschaft: Weiterentwicklung der THG-Quote klares Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr

Der Bundestag hat das Gesetz zur Weitentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beschlossen. Damit wird die THG-Quote im Verkehr von derzeit sechs auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigen. Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) setzen CDU/CSU und SPD damit ein starkes Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr. Die Koalitionsfraktionen gehen mit ihrem Beschluss deutlich über die Pläne der Bundesregierung hinaus, die zunächst eine niedrigere Zielquote angestrebt hatte und bis 2025 auch weniger Anreize zur CO2-Minderung im Verkehr setzen wollte.

„Durch den im kommenden Jahr beginnenden stufenweisen linearen Anstieg der THG-Quote wird die Defossilisierung des Verkehrssektors spürbar vorangebracht“, erwartet der Vorsitzende des BDBe, Norbert Schindler. „Zugleich eröffnen sich für die Hersteller nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoffe jetzt verlässliche Perspektiven für Investitionen in bestehende und noch zu entwickelnde Kraftstoffalternativen“. Derzeit werden durch den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe im Verkehr etwa 12 Mio. Tonnen CO2 vermieden. Die Beimischung von Bioethanol zu Benzin spart drei Mio. Tonnen CO2 im Verkehr ein, was rechnerisch einer Million emissionsfreier Pkw entspricht. „Mit der nun vorgesehenen ambitionierten Anhebung der THG-Quote bis zum Jahr 2030 lässt sich der Klimaschutzbeitrag nachhaltiger Biokraftstoffe kurzfristig ausbauen,“ betont Schindler. Die beschlossenen Maßnahmen adressieren gezielt und technologieoffen den CO2-Ausstoß des Fahrzeugbestandes, der auch weit über das Jahr 2030 noch ganz überwiegend aus Fahrzeugen bestehen wird, die flüssige oder gasförmige Kraftstoffe benötigen.

Bei der anstehenden Umsetzung der Parlamentsvorgaben in den noch auszuarbeitenden Verordnungen sollte die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, das enorme Klimaschutzpotenzial nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoffe vollständig auszuschöpfen. „So muss etwa die noch festzulegende Mehrfachanrechnung für Ladestrom auf die THG-Quote überdacht werden, weil sie keine unmittelbare Klimaschutzwirkung entfaltet. Gleichzeitig sollten durch entsprechende regulatorische Vorgaben auch höhere Beimischungen zu Benzin wie zum Beispiel Super E20 ermöglicht werden“, so Schindler abschließend.

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