Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMUKN zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV

Wichtigste Empfehlungen
 

  • Der Entwurf zur Änderung von § 17 Abs. (1) stellt klar, dass Nachhaltigkeitsnachweise ungültig sind, wenn die ausstellende Schnittstelle die Anforderungen gemäß § 9 Abs. 1 nicht erfüllt. Damit wird es künftig möglich sein, Nachweise auch dann abzuerkennen, wenn die letzte Schnittstelle zum Zeitpunkt der Ausstellung zwar im Besitz eines Zertifikats war, dieses aber nachweislich zu Unrecht bestanden hat. Die unterzeichnenden Verbände begrüßen diese Ergänzung ausdrücklich. Die Ergänzung folgt konsequent aus den Erkenntnissen der BLE über Mängel in der Arbeit einzelner Zertifizierungsstellen, die die Einhaltung der Anforderungen nach § 9 Abs. 1 entweder gar nicht oder nur unzureichend überprüft hatten.
     
  • Die geplante Einschränkung des Vertrauensschutzes in § 17 Abs. 2 ist zu begrüßen, da bisher selbst gefälschte Nachhaltigkeitsnachweise auf die THG-Quote anrechenbar waren. Da ein Nachweis der Kenntnis beim Käufer faktisch unmöglich ist, konnten Hinweise auf Betrug ignoriert und Nachweise nach deren Übertragung auf Dritte kaum noch gelöscht werden.

 

Mehr lesen

Auf dieser Website verwenden wir Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie auf "Alle Cookies erlauben" klicken, stimmen Sie der Speicherung von allen Cookies auf diesem Gerät zu. Unter "Auswahl erlauben" haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren. Unter "Informationen" finden Sie weitere Informationen zu den Cookie-Einstellungen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Mit diesem Cookie erlauben Sie das Einbinden von Google Maps und Videos von YouTube .
Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.