Stellungnahme des BDBe zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und einer Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

I. Allgemeine Anmerkungen

Mit dem Gesetzentwurf soll die seit 2015 geltende Treibhausgasminderungs-Quote, die sich als effektives und zugleich marktwirtschaftlich effizientes Instrument erwiesen hat, zur Erreichung der EU-Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien Richtlinie – Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) im Verkehr weiterentwickelt werden. Zugleich sollen die Vorgaben der Richtlinie 2009/30/EG, Fuel Quality Directive (FQD) erfüllt werden, nach der die EU-Mitgliedsstaaten vom Jahr 2020 an durch geeignete Maßnahmen im Verkehr eine Treibhausgasminderung von mindestens sechs Prozent sicherstellen müssen. Diesem Anspruch werden Gesetz- und Verordnungsentwurf nicht gerecht.

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