Stellungnahme des BDBe zum Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV) und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraft-NachV) (Az. N II 3 – 7660/012 und 7660/014)

I. Allgemeine Anmerkungen
Mit dem Verordnungsentwurf sollen die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in deutsches Recht überführt werden, um die europarechtlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeit sowie die Vorgaben zur Treibhausgas-Einsparung als Voraussetzung für die Förderung der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung anzupassen.

Der Referentenentwurf zielt außerdem darauf ab, die Betrugsprävention entsprechend den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu verbessern. Des Weiteren sollen Anpassungen des Anerkennungsverfahrens von Zertifizierungsstellen aufgrund von Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 vorgenommen werden. Ferner wird eine Ausweitung des Ordnungswidrigkeiten-Katalogs auf Zertifizierungsstellen und die verpflichtende Nutzung einer Unionsdatenbank (UDB) angestrebt.

 

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