
Stellungnahme des BDBe zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) für ein 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
I. Allgemeine Anmerkungen
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) und der Verordnung (EU) 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) in deutsches Recht überführt werden. Hierzu – und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor – soll die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben werden.
Außerdem soll unter anderem:
- die Obergrenze zur Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sinken,
- die Mindestvorgabe für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen steigen, die Doppelanrechnungsmöglichkeit dieser Kraftstoffe jedoch entfallen sowie
- die Anrechnung von Sojaöl zügig beendet werden.
Der Gesetzentwurf sieht zudem neue Regelungen zur Betrugsprävention bei fortschrittlichen Kraftstoffen vor.
Die Vorlage des Gesetzentwurfes erfolgt deutlich zu spät, da die Frist zur nationalen Umsetzung der RED III in nationales Recht bereits im Mai 2025 abgelaufen ist. Folglich nimmt das BMUKN mit dieser verspäteten Vorlage des Referentenentwurfs die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission in Kauf.