Position des europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbandes Copa-Cogeca zum Vorschlag einer Novelle der Erneuerbare Energien-Richtlinie Presseinformation

Copa & Cogeca einigen sich auf Positionspapier zur Zukunft des Bioenergiesektors, damit die EU ihre Klima-und Energieziele für 2030 erreichen kann

Copa und Cogeca haben sich einstimmig auf ein gemeinsames Positionspapier geeinigt, mit dem die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Biomasse im Bioenergiesektor angekurbelt und die Erreichung der EU-Klima- und Energieziele für 2030 ermöglicht werden soll.

Nach der Einigung sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Bioenergie“, Dietrich Klein, heute in Brüssel: „Bioenergie bietet viele Vorzüge sowohl für die Bekämpfung des Klimawandels und das Angebot nachhaltiger Energie als auch für die Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten sowie die Eröffnung einer zusätzlichen Einkommensquelle für die Landwirte. Hierfür müssen jedoch die richtigen Umstände gegeben sein. Daher lehnen wir den Kommissionsvorschlag ab, die Verwendung land- und forstwirtschaftlicher Biomasse im Mix der erneuerbaren Energien der EU zu begrenzen oder gar auslaufen zu lassen.

Durch die Unterstützung für abfallbasierte fossile Kraftstoffe macht der Vorschlag fossile Kraftstoffe de facto noch wettbewerbsfähiger. Dies läuft den Klima- und Energiezielen der EU zuwider und schadet der land- und forstwirtschaftlichen Biomasse. Der Kommissionsvorschlag für die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien senkt den Anteil konventioneller Biokraftstoffe in Verkehrskraftstoffen von 7 % im Jahr 2021 auf 3,8 % im Jahr 2030 und erlaubt den Mitgliedstaaten die Aufstellung nationaler Ziele unterhalb des Ziels der EU, was absolut inakzeptabel ist. Wenn Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor nicht reduziert werden, werden sie auch durch andere Nicht-ETS-Sektoren, d.h. die Landwirtschaft und Gebäude, kompensiert werden müssen“, mahnte Klein.

„Wir schlagen daher vor, es für Kraftstoffanbieter im Verkehrssektor zur Pflicht zu machen, bis 2030 einen Anteil an nachhaltigen im Verkehrssektor eingesetzten Biokraftstoffen aller Art in Höhe von mindestens 15 % beizumischen. Auch muss die aktuelle Obergrenze von 7 % für konventionelle Biokraftstoffe bis 2030 gewahrt bleiben und auf EU-Ebene festgeschrieben werden. Der vielfältige Nutzen konventioneller Biokraftstoffe muss erhalten bleiben. Die Mitgliedstaaten brauchen Flexibilität, um zu gewährleisten, dass sie sich an die Baseline 2021 halten, die von der aktuellen Gesetzesregelung festgelegt wird“, so Klein weiter.

„Das Vorrangnetz und die vorrangige Verteilung für Elektrizität aus fester und gasförmiger Biomasse müssen gewahrt bleiben, da diese Elektrizität zum Gleichgewicht der Netze beiträgt. Stabilisierungsmaßnahmen sind bis 2030 sehr viel nötiger.“

Im Wärme- und Kältesektor müsse die von der EK vorgeschlagene freiwillige Anhebung des Anteils erneuerbarer Energiequellen um 1 Prozentpunkt des Brennwertes pro Jahr zur Pflicht werden. Nur Mitgliedstaaten, in denen der Anteil erneuerbarer Energiequellen im Wärme- und Kältesektor bereits über 60 % liegt, könnten ausgenommen werden, so Klein.

Abschließend sagte der Generalsekretär von Copa & Cogeca, Pekka Pesonen: „Einige europäische Abgeordnete wurden für die Ausarbeitung der Entwürfe der Stellungnahmen zu diesem Thema im Mai ausgewählt. Copa & Cogeca appellieren an sie, unsere Vorschläge in ihren Stellungnahmen zu berücksichtigen, um die Rolle land- und forstwirtschaftlicher Biomasse in allen Bioenergiesektoren zu stärken.“

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