Position der deutschen Kraftstoffbranche zur Anpassung der 10. BImSchV

Erneuerbare Kraftstoffe können einen großen Beitrag leisten, klimaschädliche Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Doch damit Autos flächendeckend mit klimafreundlichen Sorten betankt werden können, muss an den Tankstellen Platz in den Tanks und an den Zapfsäulen geschaffen werden. Dafür brauchen die Betreiber größere Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Angebotspalette, als es die derzeitige Bestandsschutzsortenregelung erlaubt. Tankstellen können aufgrund der bestehenden Infrastruktur nur eine begrenzte Anzahl an Kraftstoffsorten anbieten. Im Zuge des absehbar erhöhten Aufkommens neuer regenerativer Kraftstoffe und damit neuer Kraftstoffsorten gilt es, die bestehenden Erdtanks und Zapfsäulen an Tankstellen möglichst effizient zu nutzen. Unser Ziel ist, dass sich Autofahrer*innen in Deutschland möglichst an allen Tankstellen für klimafreundliche Kraftstoffsorten entscheiden können. Um dies zu erreichen, schlagen wir im Rahmen der Anpassung der 10. BImSchV die folgende Änderung der Bestandsschutzsortenregelung vor:

§3 Abs. 2 der 10. BImSchV: „Flexibilisierung der Bestandsschutzsorte“ (2) Wer Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität „Super“ mit mehr als 5 Volumenprozent Ethanol anbietet, ist verpflichtet, an derselben Abgabestelle auch Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität „Super“ oder „Super Plus“ mit einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 Massenprozent und einem maximalen Ethanolgehalt von 5 Volumenprozent anzubieten.

Diese Änderung erlaubt es, die Bestandsschutzsortenregelung bei Verkauf von Super E10 wahlweise auch mit Super Plus E5, statt bisher ausschließlich mit Super E5, zu erfüllen.

Durch die steigende Anzahl von E-Fahrzeugen gewinnen „Stromzertifikate“ für die Erfüllung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) eine zunehmend wichtige Rolle. Doch sie werden nicht ausreichen, um die steigenden ambitionierten CO2-Minderungsvorgaben zu erfüllen. Hierzu sind deutlich höhere Anteile erneuerbarer Kraftstoffe notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die THG-Quote wird in den nächsten sieben Jahren von 8 % auf mindestens 25 % ansteigen. Für deren Erfüllung muss die Produktpalette an erneuerbaren Kraftstoffen an der Tankstelle deutlich erweitert werden. Der vorgenannte Änderungsvorschlag ermöglicht dies.

Bisher limitierte Super E5 mit einer Beimischung von maximal 5 % Bioethanol die THGEinsparungen auf rund 3 %. Die Flexibilisierung und der durch den Verzicht auf diese Benzinsorte freiwerdende Tankinfrastruktur ermöglicht den Tankstellen, individuell darüber zu entscheiden, welche klimafreundlicheren Kraftstoffe wie E-Fuels, B10 und HVO100 in Zukunft angeboten werden können.

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