Kernforderungen der Bioenergieverbände zur Weiterentwicklung der THG-Quote
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) durch die Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthält wichtige Fortschritte für den Klimaschutz im Verkehr. Nachhaltige Biokraftstoffe stellen noch immer die tragende Säule des Klimaschutzes im Verkehr dar und haben 2024 rund 11,5 Mio. t CO2 eingespart. Damit die Regelung jedoch ihre volle klimapolitische Wirkung entfalten kann, sind gezielte Nachbesserungen erforderlich.
1. Anhebung der THG-Quote in 2027 auf 17,5 %
Der Regierungsentwurf sieht für das Jahr 2027 eine THG-Quote von lediglich 16 % vor. Diese Quotenhöhe ist aus Sicht der Branche nicht ausreichend, um die erheblichen Überschussmengen aus den Jahren 2022-2024 abzubauen und damit einen stabilen Quotenpreis sicherzustellen sowie ausreichende Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe zu setzen. Ohne eine stärkere Anhebung drohen Marktverwerfungen, ein Preisverfall im THG-Quotenhandel und ein Rückgang der realen Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen.