Gemeinsames Positionspapier der Kraftstoffverbände mit Unterstützung des ADAC zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quotengesetz) vom 10.12.25
1. Anpassung der THG-Gesamtquote in 2027
Die THG-Quote sollte bereits im Jahr 2027 auf mindestens 17,5 Prozent angehoben werden. So kann der hohe THG-Übertrag aus den Jahren 2024, 2025 und 2026 – nach der zweijährigen Aussetzung der Quotenübertragung – im Jahr 2027 marktverträglich abgebaut werden.
Gleichzeitig verstetigt sich die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen. In der Folge stabilisiert sich auch der THG-Quotenpreis und ermöglicht die Finanzierung von Investitionen in Erneuerbare Energien im Straßenverkehr.
2. Anhebung der Obergrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe
Wir plädieren dafür, die Obergrenze stufenweise auf das unionsrechtlich zulässige Niveau von 5,8 Prozent anzuheben. Angesichts der tendenziell rückläufigen Energiemengen im Straßenverkehr ist diese Anhebung erforderlich, um die klimapolitisch angezeigte absolute Einsatzmenge anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe in seiner Verfügbarkeit für den Verkehrssektor abzusichern und die notwendigen Mengen nicht in andere Bereiche oder den Export zu verlieren. Für diese langfristige Verfügbarkeit im Verkehr brauchen Hersteller stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit (um bspw. die Anbauplanung der Feldfrüchte auf die notwendigen Energiesorten abzustimmen). Zudem entspricht dies dem Umsetzungsanspruch des Koalitionsvertrags. Bioethanol und Biodiesel als Beimischung zu herkömmlichem Benzin bzw. Diesel leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Defossilisierung. Eine zukünftig größere Bedeutung für Klimaschutz in der Bestandsflotte im Straßenverkehr ist vorausschauend zu berücksichtigen.