Stellungnahme der deutschen Biokraftstoffwirtschaft zu den Berichten von IFPRI und JRC

Die Richtlinie 2009/28 verpflichtet die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorzulegen, „in dem sie die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen auf die Treibhausgasemissionen prüft und Möglichkeiten untersucht, wie diese Auswirkungen verringert werden können."

In ihrem Bericht vom 22. Dezember 2010 hat die Kommission mitgeteilt, dass die Defizite und Unsicherheiten der damals verfügbaren Modelle sich signifikant auf die Prüfung der Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC) auswirken können. Wie von der Kommission angekündigt, hat das International Food Policy Research Institute (IFPRI) einen weiteren Bericht über die Auswirkungen des europäischen Biokraftstoffbedarfs vorgelegt.

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