Bundesrechnungshof: 2018 Sonderbericht – Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der Bundesrechnungshof hat am 28. September 2018 einen Sonderbericht veröffentlicht und mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende erhebliche Defizite festgestellt, u.a.: „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.“

Der Bundesrechnungshof hält es für wesentlich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) „die Energiewende künftig wirksam koordiniert“ und dazu diverse Festlegungen trifft.

In der Zusammenfassung des Berichts heißt es:

„Der Bundesrechnungshof fordert, dass

  • die Bundesregierung die Ziele Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit quantifiziert,
  • das BMWi nur solche Indikatoren nutzt, die auch Steuerungswirkung entfalten können,
  • das BMWi die Kosten der Energiewende mit angemessenem Aufwand möglichst vollständig transparent macht,
  • das BMWi durchgängig an den Zielen der Energiewende ausgerichtete Steuerungsinstrumente nutzt,
  • das BMWi prüft, inwieweit es effektivere Steuerungsmechanismen, wie insbesondere die CO2-Bepreisung, als weiteres Instrument zur Umsetzung der Energiewende nutzen kann.“

Weblink zur Zusammenfassung des Berichts und zur Langfassung zum Download: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/sonderberichte/energiewende/2018-sonderbericht-energiewende

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