Appell aus der Biokraftstoffbranche

Am 19.06.2025 hat das BMUKN den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote vorgelegt und die Verbändeanhörung gestartet. Aktuell ist die Zeitschiene der Umsetzung für Markteilnehmer sehr ungewiss, die Befassung des Kabinetts mit dem Gesetzesentwurf wurde mehrfach verschoben.

Die verpflichteten Unternehmen brauchen jetzt Rechtssicherheit

Um die Treibhausgasquote und die jeweiligen rechtlichen Vorgaben im Jahr 2026 effizient und kostengünstig umzusetzen, benötigen die Marktteilnehmer klare Zeitvorgaben und ausreichend Zeit zur Umsetzung, insbesondere angesichts bedeutender Veränderungen auf dem Markt aufgrund erhöhter Ambition und der Abschaffung der Doppelzählung für fortschrittliche Biokraftstoffe. Die einjährige Laufzeit von Kraftstoffverträgen erfordert umfangreiche Planung und Vorbereitung vor Jahresbeginn, um eine effektive Umsetzung und Kraftstofflieferung an den Endkunden zu gewährleisten.

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