Nachdem die europäische Richtlinie 2009/30 zur Kraftstoffqualität neben einem Bioethanolanteil von 10 Prozent auch andere Grenzwerte für den Sauerstoffgehalt und weitere sauerstoffhaltige Komponenten festschreibt, haben die Fahrzeughersteller die E 10-Verträglichkeit ihrer Fahrzeugmodelle erneut überprüft und Ende Juni 2010 Listen mit Angaben zur E 10-Verträglichkeit ihrer Modelle vorgelegt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung von E 10 erfüllt.
Nun müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die Zulassung von E 10 (das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die 10. BImSchV – Verordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz) geändert werden. Der BDBe geht davon aus, dass dies bis Oktober geschieht und E 10 ab Oktober verkauft werden kann. Dann wird Ihnen auch unsere Datenbank mit aktuellen Angaben zur E 10-Verträglichkeit wieder zur Verfügung stehen.