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Benzin mit zehn Prozent Bioethanol in allen EU-Mitgliedstaaten
Pressemeldung des BDBe

(BDBe) Die vom EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament beschlossene Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70 schreibt eine stufenweise Senkung der CO2-Emissionen fossiler Kraftstoffe durch die Mineralölwirtschaft um zehn Prozent bis 2020 vor. Biokraftstoffen und insbesondere Bioethanol wird dabei eine ausschlaggebende Bedeutung zugemessen. In der gesamten EU wird die Markteinführung von Benzin mit 10 Prozent Bioethanolanteil (E10) ermöglicht. Für die Benzinversorgung von Altfahrzeugen müssen alle EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass auch Benzin mit maximal fünf Prozent Bioethanolanteil angeboten wird.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) Dietrich Klein erklärte in Berlin: „Die mit dem Beschluss zur Änderung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie geschaffenen gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für E10 müssen jetzt unverzüglich in Deutschland umgesetzt werden.“ Das gegenwärtig vom Bundesumweltministerium geplante Verbot von E10 in Deutschland sei spätestens nach diesem Beschluss nicht mehr vertretbar. Klein forderte die Bundesländer auf, im Bundesrat ein E10-Verbot zu verhindern. Der Anspruch der Autofahrer auf eine reibungslose Markteinführung von E10 als umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zum Beispiel zu Super Plus müsse erfüllt werden. Der BDBe habe erreicht, dass mit den neuen EU-Umweltspezifikationen die dafür notwendigen gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen nun vorhanden seien.

Download Pressemeldung (150 KB)


Kontakt:
Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
Nina Ruppert
Tel: 030/3 01 29 53-13
E-Mail: ruppert@bdbe.de

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