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Deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßt Stopp des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

„Heute ist ein unglücklicher Kompromiss von der Tagesordnung gestrichen worden“, erklärte der Vorsitzende des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Norbert Schindler, MdB. Der Gesetzentwurf war von der Tagesordnung des Bundestags am 27.3. gestrichen worden, nachdem Schindler am Tag zuvor in einer Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angekündigt hatte, gegen das Gesetz zu stimmen. Er dankte für die Unterstützung seiner Ablehnung quer durchs Parlament.

„Die Senkung der Biokraftstoffanteile in Benzin und Diesel hätte eine stärkere Nutzung fossiler Kraftstoffe und eine Reduzierung des Einsatzes von Biokraftstoffen um 19 Prozent bedeutet. Das Parlament darf sich nicht auf Kosten des Klimaschutzes von den Lobbyisten der Mineralölwirtschaft das Heft des Handelns aus der Hand nehmen lassen“, betonte Schindler. Nach dem Gesetzentwurf sollten die bislang geltenden Biokraftstoffquoten rückwirkend zum 1.1.09 von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt und von 2010 bis 2014 bei einem Mindestanteil von 6,25 Prozent eingefroren werden. Begründet wurde dies mit angeblichen Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungsmitteln und dem Fehlen von Nachhaltigkeitskriterien. Der Vorschlag, Benzin mit zehnprozentigem Bioethanolanteil (E 10) als zusätzlichen Kraftstoff zuzulassen, sollte im Bundestag mit Verweis auf eine Motorenunverträglichkeit bei Altfahrzeugen abgelehnt werden.

Schindler wies daraufhin, dass für europäisches Bioethanol bei sinkenden Nahrungsmittelpreisen in Deutschland und dem Preisabsturz bei Getreide von einer Nutzungskonkurrenz nicht die Rede sein könne. Es sei nicht nachvollziehbar, die Senkung der Biokraftstoffanteile mit einer Konkurrenz zu Nahrungsmitteln zu begründen, so der BDBe-Vorsitzende. Der Gesetzentwurf ignoriere die in der EU auch für Bioethanol geltenden Nachhaltigkeitskriterien. Nachhaltigkeitsprobleme bei importierten Biokraftstoffen seien kein Grund, die heimische Bioethanolproduktion zu benachteiligen. Einen Verzicht auf E 10 bezeichnete er als Verstoß gegen die im vergangenen Dezember  beschlossene EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70, die die Markteinführung von E 10 in allen EU-Staaten vorsieht. „Den Verzicht auf E 10 mit Motorenunverträglichkeit zu begründen, wäre angesichts der gerade verlängerten Abwrackprämie für Altfahrzeuge geradezu grotesk“, so Schindler.

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