Der Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wurde am 18. Juni von der Mehrheit des Bundestages zurückgewiesen. Zuvor hatte der Bundesrat wegen der vorgesehenen Senkung der Biokraftstoffquoten und der steuerlichen Förderung von Biodiesel und Pflanzenöl gegen das Gesetz Einspruch eingelegt. Das Gesetz sieht vor, die bislang geltenden Quoten für die Beimischung von Biokraftstoffen rückwirkend zum 1.1.09 von 6,25 auf 5,25 Prozent zu senken und von 2010 bis 2014 bei einem Mindestanteil von 6,25 Prozent einzufrieren.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Dietrich Klein, bedauerte die Entscheidung des Bundestages und betonte: „Die Kürzung der Biokraftstoffquoten ist mit der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien unvereinbar“. Die Richtlinie legt einen verpflichtenden Mindestanteil von zehn Prozent Biokraftstoffen in allen EU-Mitgliedstaaten bis 2020 fest. Schon jetzt sei klar, dass das Gesetz für die Umsetzung der EU-Richtlinie unmittelbar nach der Bundestagswahl geändert werden müsse.
Klein forderte eine parlamentarische Initiative zur Umsetzung der EU-Richtlinie. „Wir brauchen dringend eine verlässliche Politik für nachhaltige Biokraftstoffe und werden dieses Ziel auch nach der Bundestagswahl weiter verfolgen. Im Interesse von Klimaschutz, Arbeitsplätzen und Investoren muss das Hin und Her bei Biokraftstoffen beendet werden“, erklärte Klein.
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