Home
Biokraftstoff-Glossar
Formelsammlung
Nachrichten & Termine
Aktuell
Archiv 2009
Archiv 2008
Archiv 2007
Archiv 2006
Presse-Service
Pressegrafiken
Bioethanol-Fakten
Bioethanol an der Tankstelle
E 10
E 85
Produktion
Geschichte
Produktionsprozess
Statistik
2010
2009
2008
2007
2006
Umwelt
Energiebilanz
Bioethanol - weltweit
Service
E 85-Tankstellen
Bioethanol für Kamine
Politik & Recht
Politik-Hintergründe
Biokraftstoff-Politik
Biokraftstoffquoten
Gesetzestexte
Normen
Fachinformationen
Forschungseinrichtungen
Literaturliste
Studien
Fachvorträge
Herstellerverzeichnis
BDBe
Aufgaben & Ziele
Vorstand & Geschäftsstelle
Mitglieder
Publikationen
Deutliche Kritik an EP-Bericht zum Richtlinienvorschlag Erneuerbare Energien
Pressemeldung des BDBe

(BDBe) Zu Beginn der entscheidenden Beratungen zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat über die für Dezember des Jahres geplante Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen hat die deutsche Bioethanolwirtschaft den Bericht des luxemburgischen EP-Abgeordneten Claude Turmes (Grüne) deutlich kritisiert.

„Die gegen Biokraftstoffe aus Ackerfrüchten wie Getreide und Zuckerrüben gerichteten Änderungsanträge in dem EP-Bericht lehnen wir strikt ab“, erklärte der Vorsitzende des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft Norbert Schindler, MdB, auf dem parlamentarischen Abend des BDBe am
5. November in Brüssel. In dem Bericht des Industrieausschusses wird neben anderen Restriktionen gefordert, im Ergebnis die Nutzung von zur Nahrungsmittelerzeugung geeignetem Ackerland für Biokraftstoffe zu verbieten.

In der Diskussion vor allem mit den EP-Abgeordneten Dr. Werner Langen, Karl-Heinz Florenz, Christa Klass und Dr. Anja Weisgerber bestand Einvernehmen, dass dieser und andere gegen Biokraftstoffe aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen gerichtete Änderungsanträge nicht umgesetzt werden dürfen. Der BDBe-Vorsitzende Schindler betonte: „Bioethanol aus Getreide und Zuckerrüben ist ein für den Klimaschutz unverzichtbarer Biokraftstoff“.

Der stellvertretende BDBe-Vorsitzende Professor Dr. Markwart Kunz lehnte die von dem EP-Berichterstatter Turmes vorgeschlagene Revision des Mindestanteils von 10 Prozent Biokraftstoffen ab. „Auf einer so unsicheren Basis kann niemand in die Produktion effizienter EU-Biokraftstoffe mit garantiert hohem Umweltstandard und auch in keine anderen erneuerbaren Energieträger investieren“, stellte Kunz klar.

Der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Nachwachsende Rohstoffe, Rainer Tietböhl, forderte gemeinsam mit Schindler und Kunz, dass der weitere Ausbau der Bioenergie konsequent und mit Augenmaß erfolgen müsse. Der Mindestanteil für Biokraftstoffe müsse endgültig festgelegt werden. Wenn die Biokraftstoffwirtschaft nicht investieren könne, würde die Landwirtschaft einen wichtigen und fairen Marktpartner verlieren.

Als inakzeptabel wurde kritisiert, dass die EU-Umweltstandards nicht für Biokraftstoffimporte gelten sollen. Für importierte Biokraftstoffe wurden der EU-Regelung Cross Compliance zumindest gleichwertige Umweltauflagen gefordert.

Kontakt:
Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
Nina Ruppert
Tel: 030/3 01 29 53-13
E-Mail: ruppert@bdbe.de

<< zurück zum Anfang