Glossar I
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Immissionen: Eintrag von schädlichen Einwirkungen in die Umwelt. Ein Beispiel: -> Emissionen, z.B. CO2, misst man am Auslass eines Schornsteins einer Anlage; die Immission ist dann die Summe aller Schornsteinemissionen, die man an einem bestimmten Ort messen kann. Nach §3 -> BImschG lautet die Definition:
- Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
- Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Intervention: Ankauf von agrarischen Marktordnungsprodukten (z.B. Getreide) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu bestimmten Preisen und Mengen.
Inulin: Speicherkohlenhydrat (Polysaccharid) aus -> Fructosebau¬steinen in Knollen bzw. Wurzeln von -> Topinambur, Wurzelzichorien, Dahlien und anderen Korbblütlern. Enzymatisch (Inulase) zu Fructose abbaubar und zu Ethanol vergärbar.
Invertzucker: Gemisch gleicher Teile -> Glucose und -> Fructose infolge Spaltung (Invertierung) von Saccharose. Direkt vergärbar. |
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