Home
Biokraftstoff-Glossar
Formelsammlung
Nachrichten & Termine
Aktuell
Archiv 2009
Archiv 2008
Archiv 2007
Archiv 2006
Presse-Service
Pressegrafiken
Bioethanol-Fakten
Bioethanol an der Tankstelle
E 10
E 85
Produktion
Geschichte
Produktionsprozess
Statistik
2010
2009
2008
2007
2006
Umwelt
Energiebilanz
Bioethanol - weltweit
Service
E 85-Tankstellen
Bioethanol für Kamine
Politik & Recht
Politik-Hintergründe
Biokraftstoff-Politik
Biokraftstoffquoten
Gesetzestexte
Normen
Fachinformationen
Forschungseinrichtungen
Literaturliste
Studien
Fachvorträge
Herstellerverzeichnis
BDBe
Aufgaben & Ziele
Vorstand & Geschäftsstelle
Mitglieder
Publikationen
Glossar I

Immissionen: Eintrag von schädlichen Einwirkungen in die Umwelt. Ein Beispiel: -> Emissionen, z.B. CO2, misst man am Auslass eines Schornsteins einer Anlage; die Immission ist dann die Summe aller Schornsteinemissionen, die man an einem bestimmten Ort messen kann. Nach §3 -> BImschG lautet die Definition:

  • Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
  • Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Intervention: Ankauf von agrarischen Marktordnungsprodukten (z.B. Getreide) durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu bestimmten Preisen und Mengen.

Inulin: Speicherkohlenhydrat (Polysaccharid) aus -> Fructosebau¬steinen in Knollen bzw. Wurzeln von -> Topinambur, Wurzelzichorien, Dahlien und anderen Korbblütlern. Enzymatisch (Inulase) zu Fructose abbaubar und zu Ethanol vergärbar.

Invertzucker: Gemisch gleicher Teile -> Glucose und -> Fructose infolge Spaltung (Invertierung) von Saccharose. Direkt vergärbar.

<< zurück zum Anfang