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„Das Hü und Hott bei Biokraftstoffen muss ein Ende haben.“
Bundestag stimmt für Kürzung der Biokraftstoffquoten / Deutsche Bioethanolwirtschaft fordert verlässliche Rahmenbedingungen

Das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wurde am 23. April von der Mehrheit des Bundestages angenommen. Zuvor hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trotz zahlreicher Vorbehalte in den eigenen Reihen beschlossen, für das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz zu stimmen. Das Gesetz sieht vor, die bislang geltenden Quoten für die Beimischung von Biokraftstoffen rückwirkend zum 1.1.09 von 6,25 auf 5,25 Prozent zu senken und von 2010 bis 2014 bei einem Mindestanteil von 6,25 Prozent einzufrieren.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Norbert Schindler, MdB, stellte sich gegen das Gesetz: „Die Kürzung der Biokraftstoffquoten ist mit der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien unvereinbar“, betonte er. Die Richtlinie legt einen verpflichtenden Mindestanteil von zehn Prozent Biokraftstoffen in allen EU-Mitgliedstaaten fest. Schon jetzt sei klar, dass das Gesetz für die Umsetzung der EU-Richtlinie spätestens nach der Bundestagswahl geändert werden müsse.

Schindler forderte sichere Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe in Deutschland und kündigte eine parlamentarische Initiative zur Umsetzung der EU-Richtlinie an: „Ich setze mich für eine verlässliche Politik für nachhaltige Biokraftstoffe ein und werde dieses Ziel nach der Bundestagswahl weiter verfolgen. Im Interesse von Klimaschutz, Arbeitsplätzen und Investoren muss das Hü und Hott bei Biokraftstoffen endlich ein Ende haben“, erklärte Schindler.

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