Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe hat in einer Stellungnahme den am 8. April vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf einer Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung als einen ersten Schritt zur Umsetzung der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien in deutsches Recht bewertet. Der BDBe wies jedoch darauf hin, dass der deutsche Verordnungsentwurf in wichtigen Punkten von der EU-Richtlinie abweicht und betonte, dass die Richtlinie nach EU-Recht in allen Mitgliedstaaten Eins zu Eins umgesetzt werden muss.
Der deutsche Verordnungsentwurf schieße teilweise über das Ziel hinaus, so BDBe- Geschäftsführer Dietrich Klein. Beispielsweise sollen demnach Anbauflächen von Biomasse auf 20 Meter genau angegeben werden, obwohl nach der EU-Richtlinie die Angabe der Herkunftsregion reicht. Jeder Landwirt in der EU werde im Rahmen der Cross Compliance-Vorschriften bereits heute umfassend kontrolliert. „Cross Compliance gewährleistet die nachhaltige Nutzung der Anbauflächen in der EU – auch für Biokraftstoffe. Zusätzliche Auflagen und Kontrollen für EU-Landwirte lehnen wir ab“, erklärte Klein.
Heimische Biokraftstoffe seien schon heute nachweislich nachhaltig. An Biokraftstoffe aus Drittstaaten müssten zumindest gleichwertige Nachhaltigkeitsanforderungen gestellt werden, wie sie für die heimische Industrie schon jetzt gelten, forderte BDBe-Geschäftsführer Klein. Nötig sei, negative Umwelteffekte wie die Abholzung von Regenwäldern und Trockenlegung von Torfmooren in Drittstaaten, die kein der Cross Compliance entsprechendes umfassendes Nachhaltigkeitssystem kennen, zu verhindern.