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Erneuerbare Energie: Kommission schlägt vor, die Beihilferegelung für Energiepflanzen auf alle Mitgliedstaaten auszuweiten

Brüssel: Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, die mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 eingeführte Prämie für Energiepflanzen auf die acht Mitgliedstaaten auszuweiten, die derzeit von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Damit würde sich die beihilfefähige Höchstfläche von gegenwärtig 1,5 Mio. ha auf 2 Mio. ha erhöhen. Als weiteren Schritt, um die Produktion von Rohstoffen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu fördern, schlägt die Kommission zudem vor, den Mitgliedstaaten die Gewährung einzelstaatlicher Beihilfen von bis zu 50% der Anfangskosten zu gestatten, die beim Anbau mehrjähriger Pflanzen auf Flächen, für die ein Antrag auf die Energiepflanzenbeihilfe gestellt wurde, entstehen. Um die Verwaltung der GAP zu vereinfachen, hat die Kommission ferner vorgeschlagen, acht Mitgliedstaaten, die der EU im Jahr 2004 beigetreten sind, die Anwendung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung um zwei weitere Jahre bis zum Jahr 2010 zu erlauben. Betroffen sind die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei.

„Wir müssen alles tun, um den Anbau von Rohstoffen für Biokraftstoffe zu fördern“, erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. "Die Energiepflanzenregelung ist sehr gut angelaufen. Jetzt ist es nur recht und billig, dass wir den Landwirten in allen Mitgliedstaaten die Chance geben, von dieser Förderung zu profitieren. Die Verlängerung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung, die sich als einfaches und wirksames Instrument zur Unterstützung der Landwirte in acht der zehn Länder, die der EU im Jahr 2004 beigetreten sind, erwiesen hat, ist ebenfalls sinnvoll. Ich prüfe aufmerksam alle denkbaren Möglichkeiten, um die Funktionsweise der GAP zu vereinfachen.“

Bericht über die Energiepflanzenregelung

  • Die Vorschläge sind dem ersten Bericht über die Funktionsweise der Energiepflanzenregelung beigefügt. Die erstmals im Jahr 2004 angewendete Energiepflanzenbeihilfe in Höhe von 45 EUR/ha soll den Landwirten einen Anreiz bieten, Rohstoffe für die Erzeugung von Biokraftstoffen anzubauen. Die Fläche, für die Direktzahlungen für Energiepflanzen beantragt wurden, lag im Jahr 2006 zwischen 1,2 und 1,3 Mio. ha und damit dicht an der Höchstfläche von 1,5 Mio. ha.
  • Den Daten zur Entwicklung der Bioethanol- und Biodieselherstellung und der in letzter Zeit neu gebauten Kapazitäten zufolge ist in den nächsten Jahren mit einem dramatischen Anstieg bei der Nachfrage nach Energiepflanzen zu rechnen.
  • Die Energiepflanzenbeihilfe ist als Anreiz für die Landwirte gedacht, Pflanzen für Energie- anstatt für Fütterungszwecke anzubauen. Gegenwärtig wenden acht der zehn „neuen Mitgliedstaaten“ (Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und die Slowakei) die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung an und sind daher von der Energiepflanzenbeihilfe ausgeschlossen, während Malta und Slowenien diese Beihilfe nur bis zu der im Zuge der schrittweisen Einführung („Phasing in“) vorgesehenen Steigerungsstufe erhalten können.
  • Die Überprüfung der Energiepflanzenregelung hat ergeben, dass die Energiepflanzenbeihilfe ab 2007 auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet und unter denselben Bedingungen gewährt werden sollte. Die garantierte Höchstfläche ist daher entsprechend heraufzusetzen.
  • Die Daten zum Verbrauch von Biokraftstoff und die indikativen einzelstaatlichen Zielgrößen für die EU–25 zeigen, dass viele neue Mitgliedstaaten einzelstaatliche Maßnahmen (wie z. B. die Befreiung von der Verbrauchssteuer) eingeführt haben, um die Erzeugung und Verwendung von Biokraftstoffen zu fördern. Diese Daten lassen erkennen, dass die neuen Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Biokraftstoff-Initiative umzusetzen.
  • Um den Anteil von mehrjährigen Energiepflanzen zu steigern, sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, einzelstaatliche Beihilfen von bis zu 50% der Anfangskosten zu gewähren, die beim Anbau mehrjähriger Pflanzen auf Flächen, für die ein Antrag auf die Energiepflanzenbeihilfe gestellt wurde, entstehen.

Hintergrundinformationen über Biokraftstoffe:

Im Februar hat die Kommission eine ehrgeizige EU-Strategie für Biokraftstoffe verabschiedet. Die verstärkte Nutzung von Biokraftstoffen bietet zahlreiche Vorteile wie eine geringere Abhängigkeit Europas von der Einfuhr fossiler Brennstoffe, eine Verringerung der Treibhausgasemissionen, neue Absatzmärkte für Landwirte und neue wirtschaftliche Möglichkeiten für verschiedene Entwicklungsländer.

Vorschläge zur Verbesserung der Funktionsweise der Direktzahlungen an die Landwirte

Die heute unterbreiteten Vorschläge umfassen auch Verbesserungen bei bestimmten Regeln für Direktzahlungen:

  • Diejenigen neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, erhalten die Möglichkeit, diese einfache Form der Stützung landwirtschaftlicher Einkommen bis Ende 2010 (statt bis Ende 2008) fortzusetzen. Ab dem Jahr 2009 müssen die Landwirte in Ländern, die sich für die weitere Anwendung dieser vereinfachten Direktbeihilferegelung entscheiden, ebenso wie die Landwirte in den anderen Mitgliedstaaten gemäß der Auflagenbindung („Cross Compliance“) die verbindlichen Auflagen in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz erfüllen, um im Rahmen der Direktbeihilferegelungen und bestimmter Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums Zahlungen in voller Höhe zu erhalten.
  • Die Regeln für die Beihilfefähigkeit im Rahmen der einheitlichen Flächenzahlungen für Olivenanbauflächen werden vereinfacht.
  • Es wird klargestellt, dass die schrittweise Einführung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten nicht für alle Direktzahlungen im Zuckersektor gilt
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